Sanktionserklärung

Version 1.0, 2. Februar 2017

Die Vereinten Nationen (UN), die Europäische Union (EU) und die Vereinigten Staaten (USA) wenden seit Jahren beschränkende Maßnahmen (Sanktionen) gegen bestimmte Länder an, um einen Wandel der Aktivitäten und Gesetzgebung in diesen Ländern herbeizuführen. Diese Maßnahmen umfassen finanzielle Beschränkungen (Zahlungen, Akkreditive, Kredite), allgemeine oder spezifische Handelsbeschränkungen (Import- und Exportverbote), Waffenembargos und Einreisebeschränkungen (Visa- und Reiseverbote).

Die Fritom Group hat Verfahren zur Befolgung zutreffender Sanktionen in der Gerichtsbarkeit, in der sie tätig ist, etabliert. Dies umfasst von der Europäischen Union (EU) verhängte Sanktionen und die vom Office of Foreign Assets Controls (OFAC, Teil des US-Finanzministeriums) verwalteten Programme sowie örtlich geltende Sanktionsgesetze.

Neben den externen Sanktionsgesetzen und Vorschriften unterliegt eine Reihe von sanktionierten Ländern weiteren Vorschriften, die bestimmte Kundenbeziehungen und Transaktionen nicht zulassen. Diese sanktionierten Länder unterliegen weitgreifenden EU- und/oder OFAC-Sanktionsregelungen. Gegenwärtig gelten zusätzliche Vorschriften für Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien. Weitere Vorschriften gelten für Transaktionen in Bezug auf in die OFAC Specially Designated List (SDN) eingetragene Entitäten.

Staat (Die Niederlande)
US-Finanzministerium

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